Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Wasserbauer GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie durch die Wasserbauer GmbH in der Auftrags- bestätigung oder durch gesonderte schriftliche Vereinbarung ausdrücklich bestätigt wurden.
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages als angenommen.
3.1. Die Preise sind, wenn keine gesonderte Vereinbarung besteht, Nettopreise ab Werk bzw. Übernahmsort inkl. Verpackung und exklusive Entladung. Preiserhöhungen wegen Steigerung der Produktionskosten bzw. der Steuern, Löhne, Zölle, Frachten, Wechselkurse, udgl. zwischen Bestellung und Leistung gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
3.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung des Kaufpreises des Bestellers wie folgt zu erbringen: 30% Anzahlung nach Auftragsbestätigung, 60% nach Auslieferung und 10% bei Rechnungslegung.
3.3. Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Bestellers gegen den Kaufpreis der Wasserbauer GmbH ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.4. Die Zahlungen sind spesenfrei binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung netto zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 12 % Zinsen p. A. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, pro Mahnung eine Spesenpauschale von € 15,00 bzw. die Kosten eines Rechtsanwaltes zu bezahlen.
3.5. Bei Rücktritt vom Vertrag wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
3.6. Sofern es nach Auftragsvergabe zu kurzfristigen Materialpreiserhöhungen seitens der Lieferanten der Wasserbauer GmbH kommt, auf welche die Wasserbauer GmbH keinen Einfluss nehmen kann, werden derartige Preiserhöhungen an den Kunden weiterverrechnet, sofern die dadurch bewirkte Preisänderung 5% übersteigt. Ebenfalls wird eine Preisreduktion an den Kunden weiterverrechnet, falls diese mehr als 5% beträgt.
4.1. Der gesamte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers im Eigentum der Wasserbauer GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf allfällige Zahlungen, die für zusätzlich erbrachte Nebenleistungen der Wasserbauer GmbH geschuldet werden. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kaufgegenstand dem Besteller lediglich zur Benützung auf dessen Rechnung und Gefahr überlassen. Der Besteller darf den Kaufgegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Wasserbauer GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Besteller ist bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte
verpflichtet, das Eigentumsrecht der Wasserbauer GmbH geltend zu machen und die Wasserbauer GmbH unverzüglich zuverständigen.
4.2. Sämtliche Pflichten des Bestellers und die allenfalls bestehenden Sicherheiten bleiben auch bei Unmöglichkeit der Benützung, bei Beschädigung, bei Verlust, Untergang oder Entziehung des Kaufgegen-standes sowie der Verlust des Eigentumsrechtes aufrecht und zwar unabhängig von der Verursachung bzw. vom Verschulden, somit auch beim Verschulden Dritter, bei Elementarereignissen, höherer Gewalt, Zufall, behördlichen Eingriffen oder welchen sonstigen Gründen auch immer.
4.3. Der Besteller ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand auf den vollen Wert gegen alle Risiken, insbesondere Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungspolizze ist zu Gunsten der Wasserbauer GmbH zu vinkulieren. Für den Fall, dass der Besteller dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Wasserbauer GmbH berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die umgehende Rückstellung des unter Eigentums-vorbehalt stehenden Kaufgegen-standes zu fordern.
4.4. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Besteller berechtigt die Wasserbauer GmbH, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Kaufgegenstandes zu begehren.
4.5. Trotz Verbindung des Kaufgegenstandes mit im Eigentum des Bestellers stehenden Gegenständen bzw. Liegenschaften ist die Wasserbauer GmbH weiterhin berechtigt, den Kaufgegenstand zurückzufordern und wieder auszubauen und haftet der Besteller auch für die dadurch verursachten Kosten.
5.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sollte keine Lieferfrist vereinbart sein, ist diese freibleibend. Weiters ist Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist, dass der Besteller alle ihn treffenden Verpflichtungen wie beispielsweise bauliche Schaffung des Standortes des Kaufgegenstandes erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit um die von Seiten des Bestellers zu vertretende Verzögerungsdauer.
5.2. Die Wasserbauer GmbH behält sich die Verlängerung der Lieferzeit unter der Bedingung vor, dass ihrerseits Lieferanten Leistungen bzw. Materialen verzögert liefern. Sollte eine derartige Verzögerung bei den eigenen Belieferungen der Wasserbauer GmbH eintreten, wird die Wasserbauer GmbH den Besteller umgehend informieren.
5.3. Für den Fall, dass die vereinbarte Lieferfrist von der Wasserbauer GmbH aus in ihrer Sphäre liegenden Gründen um mehr als 8 Wochen und aufgrund von groben Verschuldens nicht eingehalten wird, ist der Besteller berechtigt, der Wasserbauer GmbH eine angemessene, jedenfalls 6 Wochen nicht unterschreitende Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen. Diese Nachfrist-setzung muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen. Sollte die Wasserbauer GmbH die Lieferung nicht innerhalb der in dieser Art und Weise eingeräumten Nachfrist erbringen, ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist jedenfalls ausgeschlossen.
5.4. Die Lieferung gilt als bewirkt, wenn der Kaufgegenstand an den Besteller am vereinbarten Lieferort ausgeliefert wurde. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Abnahme ist, außer im Falle einer berechtigten Abnahmeverweigerung, der Abnahmetermin des Kaufgegenstandes maßgebend. Hilfsweise wird die schriftliche Meldung der Abnahmebereitschaft als Lieferzeitpunkt vereinbart.
5.5. Bei unberechtigter Abnahmeverweigerung gilt die schriftliche Meldung der Abnahmebereitschaft als Beginn der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsfrist. Mit diesem Stichtag geht auch die Gefahr auf den Besteller über. Die Kosten, welche durch eine allfällige unberechtigte Abnahmeverweigerung entstehen, hat der Besteller zu tragen. Teillieferungen sind zulässig.
5.6. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen der Lieferanten, Transportsperre oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs der Wasserbauer GmbH liegenden Gründen gegeben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Wasserbauer GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände umgehend nach Kenntnis mitteilen. Sollte sich durch derartige Fälle eine Lieferverzögerung von mehr als 8 Monaten ergeben, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihnen die Erfüllung des Vertrages unzumutbar geworden ist. Eine Interessenabwägung zwischen der Wasserbauer GmbH und dem Besteller hat zu erfolgen.
5.7. Versandkosten und Frachtkosten werden mit der Schlussrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. Ein allenfalls in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthaltener Preis ist in diesem Zusammenhang stets lediglich als Richtpreis zu verstehen.
6.1. Der Besteller ist verpflichtet, umgehend nach Übergabe bzw. Lieferung des Kaufgegenstandes diesen hinsichtlich Mängel zu überprüfen. Die diesbezügliche Überprüfung hat binnen einer Frist von 7 Tagen stattzufinden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme bzw. Meldung der Abnahmebereitschaft.
6.2. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels bei der Wasserbauer GmbH geltend gemacht werden. Der Besteller hat der Wasserbauer GmbH nach Meldung des Mangels eine angemessene Frist zur Behebung bzw. Verbesserung zu gewähren. Die Gewährleistung erfolgt durch Verbesserung oder Austausch von Einzelteilen. Eine Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Durch fehlerhafte bzw. unsachgemäße Bedienung durch den Besteller verursachte Mängel gelten nicht als Gewährleistungsfall und sind die Kosten der in diesem Zusammenhang von der Wasserbauer GmbH erbrachten Arbeiten vom Besteller zu ersetzen.
6.3. Die Gewährleistung ist in nachstehenden Fällen ausgeschlossen: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung nicht geeigneter Mittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Aufstellungsplatz, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
6.4. Bei Missachtung der Verpflichtung zur Überprüfung des Kaufgegenstandes binnen 7 Tagen und zur schriftlichen Rüge von Mängeln unmittelbar nach deren Auftreten erlöschen
sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers.
6.5. Für die Inanspruchnahme von Leistungen aufgrund einer von der Wasserbauer GmbH gewährten Garantie ist eine Internetverbindung des installierten Systems zwingende Voraussetzung. Im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde im Rahmen der ihm zumutbaren Sorgfaltspflichten ebenfalls eine durchgehend vorhandene Internetverbindung nachzuweisen.
7.1. Die Haftung der Wasserbauer GmbH wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7.2. Sämtliche Schadenersatzansprüche erlöschen jedenfalls innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadensereignisses. Ein Schaden ist bei sonstigem Anspruchsverlust, binnen einer Woche nach Bekanntwerden schriftlich bei der Wasserbauer GmbH geltend zu machen.
7.3. Die Wasserbauer GmbH übernimmt keine Haftung für durch fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung/ Einstellung des Kaufgegenstandes durch den Besteller oder ihm zurechenbare Personen verursachte Schäden und Produktionsausfälle. Durch die Abnahme bzw. schriftliche Meldung der Abnahmebereitschaft wird das ordnungs- und vereinbarungsgemäße Funktionieren des Kaufgegenstandes vom Besteller bestätigt.
7.4. Der Besteller ist eigenverantwortlich für die Geeignetheit des Aufstellungsortes des Kaufgegenstandes. Die Wasserbauer GmbH übernimmt keine Kosten für die Herstellung des Aufstellungsortes und haftet nicht für mangelhafte Statik, ungeeignete Fundamente sowie Böden udgl.
7.5. Für den Einbau des „Butler Gold“ ist es notwendig, Löcher in den Boden zu bohren und Magnete einzukleben. Bei Entfernung des Gerätes, bleiben die Löcher mit den Magneten bestehen; der Futtertisch kann nicht mehr in den alten Zustand gebracht werden. Die Wasserbauer GmbH übernimmt diesbezüglich keine Kosten und keine Haftung für Schäden bzw. Folgen jeglicher Art.
7.6. Die Wasserbauer GmbH übernimmt weiters keine Haftung für Schäden bzw. Folgen jeglicher Art, welche durch fehlerhafte, unsachgemäße oder entgegen den Auflagen der Wasserbauer GmbH durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen für die Aufstellung des Kaufgegenstandes sowie den Aufstellungsort verursacht werden. Dies betrifft insbesondere auch Anforderungen hinsichtlich des jeweilig geforderten Stromanschlusses und damit in Verbindung stehenden Problemen im Stromnetz.
8.1. Sofern der Wasserbauer GmbH durch bauseitige Mängel oder infolge fehlender Fertigstellung von Bauten, für welche der Kunde verantwortlich ist, Mehrkosten entstehen, werden diese nach tatsächlichem Aufwand an den Kunden weiterverrechnet.
8.2. Sofern der Wasserbauer GmbH Mehrkosten aufgrund von Montage- oder Lieferverzögerungen entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, werden diese nach tatsächlichem Aufwand den Kunden weiterverrechnet.
8.3. Sofern der Wasserbauer GmbH Mehrkosten aufgrund von falschen Planunterlagen, welche vom Kunden bereitgestellt wurden und welche die örtlichen Gegebenheiten falsch oder
Stand: 16.03.2022
verzerrt wiedergeben, entstehen, werden diese nach tatsächlichem Aufwand an den Kunden weiterverrechnet.
8.4. Sofern es aus vom Kunden zu vertretenden Umständen zu wiederholten Planänderungen kommt, werden die dadurch verursachten Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand ab der 3. Planänderung an den Kunden weiterverrechnet.
8.5. Unbeschadet der Punkte 8.1. bis 8.4. bleibt die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vorbehalten.
Alle Ansprüche des Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten ab Abnahme oder Meldung der Abnahmebereitschaft.
10.1. Sofern beim Kaufgegenstand Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung für den von der Wasserbauer GmbH gelieferten Kaufgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf einem anderen System als auf dem von der Wasserbauer GmbH gelieferten, ist untersagt. Eine Vervielfältigung, Überarbeitung oder sonstige Bearbeitung der Software ist ebenfalls untersagt bzw. ist dazu die vorherige schriftliche Zustimmung der Wasserbauer GmbH einzuholen. Sämtliche Rechte an der Software und der Dokumentation bleiben der Wasserbauer GmbH. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung hat zur Folge, dass der Besteller schadenersatzpflichtig wird und zumindest eine Pönale von € 2.000,00 pro Verstoß zu bezahlen hat.
10.2. Der Besteller ist ausdrücklich mit der Fernwartung des Kaufgegenstandes einverstanden. Sollte der Besteller mit dieser Fernwartung nicht einverstanden sein, hat er den Widerruf dieses Einverständnisses schriftlich der Wasserbauer GmbH zu erklären. Die Berechtigung zur Fernwartung und zum Zugriff auf den von der Wasserbauer GmbH gelieferten Rechner des Kaufgegenstandes endet sohin mit Zugang des schriftlichen Widerrufes. Die Fernwartung ist zur Installation, Wartung oder Problembehebung hinsichtlich des Kaufgegenstandes vereinbart. Ein Anspruch auf eine Fernwartung besteht nicht. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Fernwartung bekannt werden, werden nur für die Zwecke der Wartung verwendet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt und ist unzulässig.
11.1. Die Wasserbauer GmbH ist berechtigt, Lichtbilder von Mitarbeitern und Kunden – insbesondere zu Werbezwecken - zu verwenden, an Dritte weiterzuleiten und zu veröffentlichen.
11.2. Der Vertragspartner der Wasserbauer GmbH verpflichtet sich über sämtliche im Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag ihm bekannt gewordene Informationen welcher Natur auch immer (Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahrensart, etc.) strengstes Stillschweigen zu bewahren. Allfällige diesbezügliche Verstöße berechtigen die Wasserbauer GmbH zum sofortigen Vertragsrücktritt und der Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00.
11.3. Sind einzelne Bedingungen der gegenständlichen AGB unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewünschten am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Im Widerspruch zu den eigenen AGB
stehende AGB des Bestellers werden nicht angenommen. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Wasserbauer GmbH.
Stand: 16.03.2022